
Um diese Frage für sich selbst am besten beantworten zu können,

sollten Sie sich auch im Dschungel der „psychologischen Behandlungs-

möglichkeiten“ ein wenig auskennen. Hier ein paar Tipps:

Psychiater, Psychologe und Psychotherapeut arbeiten sehr eng zusammen

und das Arbeitsfeld überschneidet sich in vielen Bereichen. Auch haben viele

Psychologen und Psychiater die Zusatzausbildung zum Psychotherapeuten.

Jeder aber hat unterschiedliche Ausbildungen und Aufgabengebiete

bzw. Schwerpunkte.
PsychologeIn:

Ein Psychologe hat eine Universitätsstudium mit Mag. rer. nat. oder mit

Mag. rer. phil. abgeschlossen. Er kann dann noch ein Doktoratsstudium anhängen,

welches aber für die Ausübung des Berufes nicht von Relevanz ist.

Nach dem Studium muss er sich einem „Turnus“ – einer postgraduellen Ausbildung

zum Klinischen Psychologen unterziehen. Diese Ausbildung dauert in etwa 2 Jahre.

Erst nach dieser Ausbildung darf der Psychologe Patienten selbstständig

behandeln und wird im Gesundheitsministerium in die Liste der Klinischen

Psychologen eingetragen. Dort können Sie sich jeder Zeit erkundigen, ob der

Psychologe Ihrer Wahl auch wirklich ausgebildet ist, und Patienten behandeln

darf.

Er darf mit dieser Ausbildung zum Klinischen Psychologen mit allen in Österreich,

zugelassenen Behandlungsmethoden (Methoden übergreifend) praktizieren und

behandeln.
PsychotherapeutIn:

Psychotherapeut darf seit 1991 jeder werden, der sich der Ausbildung zum

Psychotherapeuten unterzieht. Diese Ausbildung dauert zwischen

4 und 6 Jahren und ist eine berufsbegleitende Ausbildung die vom

Einzelnen bezahlt werden muss.

Die Ausbildung beschränkt sich auf eine Behandlungsmethode.

Nach der Ausbildung wird betreffende Person in die Liste im

Gesundheitsministerium eingetragen und darf selbstständig mit dieser

erlernten Methode praktizieren und behandeln.
Psychiater:

Ein Psychiater hat das Universitätsstudium der Medizin mit einem

Mag. med. abgeschlossen. Nach dem Studium macht er eine Ausbildung

zum Facharzt der Psychiatrie.

Mit dieser Ausbildung wird er in der Ärztekammer registriert und darf

selbstständig als Psychiater praktizieren und behandeln. Bei Bedarf

kann er notwendige Medikamente verschreiben und verabreichen.